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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Einkommensteuer - Immobilien

Ein Musterverfahren zum Grundsteuer-Bundesmodell ist jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekommen, womit noch anhängige Einsprüche weiter ruhen können.
Während es für eine Begünstigung von Wohngrundstücken sachlich gerechtfertigte Gründe gibt, ist allein der Zweck, mehr Steueraufkommen zu erzielen, nicht ausreichend, um höhere Hebesätze für gewerbliche Grundstücke zu rechtfertigen.
Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs ist das Bundesmodell für die Grundsteuer trotz teils erheblicher Typisierungen und Pauschalierungen verfassungsgemäß.
Ob die ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung um mehr als 25 % unterschritten wird, ist über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren hinweg zu beurteilen.
Die Sonderabschreibung für Mietwohnungen setzt voraus, dass zusätzliche Wohnungen geschaffen werden, nicht nur bereits bestehende Altbauwohnungen durch Neubauwohnungen ersetzt werden.
Ob eine Solar- oder Photovoltaikanlage beim Kauf einer Immobilie der Grunderwerbsteuer unterliegt oder nicht, hängt sowohl von der Bauform als auch der Nutzung ab.
Bei einer Kapitalgesellschaft kommt es nicht darauf an, ob ein Grundstückshandel nachhaltig erfolgt, um für die erweiterte Kürzung schädlich zu sein.
Selbst wenn ein Grundstück schon vor 2025 übertragen wurde und gegen den ehemaligen Eigentümer damit keine Grundsteuer ab 2025 festgesetzt wird, kann er sich gegen einen Grundlagenbescheid wehren, der ihm gegenüber erlassen wurde.
Wenn die Arbeitszeit am vermieteten Objekt mindestens ein Drittel der gesamten Arbeitszeit im Rahmen der Vermietertätigkeit ausmacht, kann auch eine Ferienwohnung eine erste Tätigkeitsstätte sein, womit Fahrtkosten im Rahmen der Entfernungspauschale abziehbar sind.
Die Vermietung fremden Grundbesitzes ist auch dann schädlich für die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer, wenn sie nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.

{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.